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Sach- und
Euer Vorstand |
Privater Anbau von Cannabispflanzen im Kleingarten
Mit dem Cannabisgesetz (kurz: CanG) wird der private Eigenanbau durch Erwachsene zum Eigenkonsum sowie der gemeinschaftliche, nicht-gewerbliche Eigenanbau von Cannabis in Anbauvereinigungen legalisiert. Diese Grundsatzentscheidung ist im Eckpunktepapier vom 12. April 2023 für ein 2-Säulen-Modell zur kontrollierte Abgabe von Genusscannabis an Erwachsene festgehalten.
Liebe Mitglieder,
unser Kleingartenverein ist keine Anbauvereinigung.
Der Anbau ist lediglich im eigenem, direkten Wohnumfeld (Wohnung, Keller, Balkon), und in Anbauvereinigungen erlaubt. Er unterliegt strengen Anbauregeln zum Schutz von Kindern und Jugendlichen.
Nach Inkrafttreten des CanG möchten wir darauf hinweisen, dass der private Anbau von bis zu 3 Pflanzen p.P. in Kleingartenanlagen grundsätzlich NICHT erlaubt ist.
Wir bitte um Berücksichtigung und Verständnis.
Bei Fragen oder Problemen stehen wir Euch jederzeit zur Verfügung.
Euer Vorstand
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Sehr geehrte Gartenfreunde,
aus gegebenen Anlass weisen wir darauf hin, dass die für die Arbeitseinsätze des Vereines aufgestellten Container ausschließlich für den Verein und nicht für die Allgemeinheit bestimmt sind. Sollte der Container nach Abschluss des Arbeitseinsatzes ( nach 13 Uhr ) nicht vollständig gefüllt sein, kann nach Rücksprache mit dem Arbeitseinsatzleiter, Roland Gierth, bzw. mit dem Vorstand noch privater Grünschnitt entsorgt werden. Vor dieser Zeit bzw. ohne Absprache ist jegliche Entsorgung zu unterlassen. Wir behalten uns vor, unsachgemäße Entsorgungen den entsprechenden Gartenfreunden in Rechnung zu stellen, da die Kosten für den Container der Verein trägt.
Wir bitten um Beachtung !!!
Der Vorstand |
